Vorsorgeuntersuchungen
Für Kinder werden von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen von den Krankenkassen übernommen: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (auf einem gesonderten Dokumentationsbogen). Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2, doch diese erstatten noch nicht alle Krankenkassen. Mit Ausnahme der U1 werden alle Vorsorgeuntersuchungen in unserer Praxis angeboten. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht über die Untersuchungen:
U1
Die erste Vorsorgeuntersuchung findet direkt nach der Entbindung im Kreissaal statt. Es wird untersucht, ob das Kind vital und reif ist, und ob Geburtsverletzungen oder äußere Fehlbildungen bestehen. Zur Beurteilung der Vitalität dient dabei der APGAR-Test, der sowohl nach 5, als auch nach 10 Minuten wiederholt wird. Zusätzlich finden noch zwei weitere Untersuchungen statt: 1. Es wird etwas Blut aus der Nabelschnur entnommen und auf seinen pH-Wert untersucht. 2. Es wird überprüft, ob Nase und Speiseröhre frei durchgängig sind. Das Neugeborene erhält Vitamin-K-Tropfen, um eine Unterversorgung, die eine Blutgerinnungsstörung verursachen kann, auszugleichen. Schließlich wird das Neugeborene gewogen sowie Körperlänge und Kopfumfang gemessen. Die U1 kann nicht in unserer Praxis durchgeführt werden.
U2
Bei der so genannten Neugeborenen-Basisuntersuchung handelt es sich um eine systematische Untersuchung des Neugeborenen, die zwischen dem 3. und 10. Lebenstag stattfindet. Neben der körperlichen Untersuchung werden die Reflexe, Augen (z.B., ob eine Linsentrübung vorliegt) sowie das Nervensystem überprüft. Bei der U2 erhält das Kind erneut Vitamin-K-Tropfen. Außerdem wird dem Kind zwischen der 36. und 72. Lebensstunde Blut abgenommen, um es auf verschiedene Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen hin zu untersuchen, beispielsweise Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose) und Mukoviszidose. Eltern müssen dafür mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie mit dieser Untersuchung einverstanden sind. Bei einer ambulanten Geburt müssen Mütter besonders darauf achten, die Neugeborenen-Basisuntersuchung nicht zu versäumen. Mit der Einführung des neuen Gelben Heftes soll auch mithilfe einer Farbtafel die Farbe des Stuhls des Kindes beurteilt werden, die u.a. Hinweise auf eine Störung der Gallenwege geben kann. Zusätzlich wird die Sauerstoffkonzentration im Blut (SpO2) gemessen um lebensbedrohliche Herzfehler auszuschließen.
U3
Zwischen der 4. und 5. Lebenswoche wird die dritte Vorsorgeuntersuchung durchgeführt (frühestens ab der 3. Lebenswoche und spätestens bis zur 8. Lebenswoche). Die U3 ist in der Regel die erste Untersuchung bei Ihrem Kinder- und Jugendarzt. Es werden die Entwicklung, das Verhalten, die Körperfunktionen, das Hörvermögen, die Augen (z.B., ob eine Linsentrübung vorliegt) und die angeborenen Reflexe überprüft. Das Hüftgelenk wird mittels Ultraschall auf Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen hin untersucht. Der Kinderarzt informiert sich über Probleme oder Auffälligkeiten im Verhalten, beim Trinken, der Verdauung oder beim Schlafen. Der Säugling sollte in den ersten zwei bis drei Monaten etwa 150 Gramm pro Woche an Gewicht zunehmen. Der Kinderarzt berät Eltern zu Impffragen und informiert sie bei Bedarf u.a. zu folgenden Themen: Plötzlicher Kindstod, Unfallverhütung, Kariesprophylaxe, Umgang mit „Schreibabys“ und regionale Unterstützungsangebote. Mit der Einführung des neuen Gelben Heftes soll auch mithilfe einer Farbtafel die Farbe des Stuhls des Kindes beurteilt werden, die u.a. Hinweise auf eine Störung der Gallenwege geben kann.
U4
Die vierte Vorsorgeuntersuchung findet zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat statt (frühestens ab dem 2. Lebensmonat und spätestens bis zum 4 1/2. Lebensmonat). Neben einer gründlichen körperlichen Untersuchung überprüft der Kinder- und Jugendarzt das Hör- und Sehvermögen. Er kontrolliert, ob die Knochenlücke (Fontanelle) am Kopf des Kindes ausreichend groß ist, damit der Schädel problemlos wachsen kann. Mit verschiedenen Tests werden die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen des Säuglings untersucht. Der Kinder- und Jugendarzt testet beispielsweise, ob das Kind sein Köpfchen bereits halten kann, wenn es an beiden Händen hochgezogen wird. Er überprüft auch, inwieweit das Kind Gegenständen oder Personen nachschaut und ob das Kind bereits lautiert. Hand-Mund- und Hand-Hand-Kontakt sollten aktiv vorhanden sein. Der Kinder- und Jugendarzt informiert die Eltern über wichtige Kinderimpfungen.
U5
Ist das Baby ein halbes Jahr alt, findet die 5. Vorsorgeuntersuchung statt (idealerweise zwischen 6. und 7. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 5. Lebensmonat und spätestens bis zum 8. Lebensmonat). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen vor allem die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob sich das Kind in Bauchlage auf seine Arme abstützen kann und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Der Säugling sollte in Sitzposition sein Köpfchen gut halten können und mittlerweile in der Lage sein, gezielt nach Gegenständen zu greifen. Bei der U5 werden auch das Hör- und Sehvermögen nochmals getestet. Richtungshören auf neutrale Geräusche sollte beim Kind vorhanden sein. Der Kinder- und Jugendarzt kann mit Hilfe eines Augenspiegels jetzt feststellen, ob das Kind schielt. Der Kinder- und Jugendarzt informiert Eltern über wichtige Kinderimpfungen und berät sie zum Thema „UV-Schutz“.
U6
Wenn das Kind ein Jahr alt ist, erfolgt die U6, die so genannte „Einjahresuntersuchung“ (i.d.R. zwischen 10. und 12. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 9. Lebensmonat und spätestens bis zum 14. Lebensmonat). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen erneut die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Auch das Sehvermögen wird überprüft. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob das Kind schon mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen oder sogar schon alleine stehen und sich dabei festhalten kann. Viele Kinder können sich schon in den Stand hochziehen. Außerdem wird sich der Kinder- und Jugendarzt nach den sprachlichen Entwicklungen und dem allgemeinen Verhalten erkundigen und die Eltern an die erforderlichen Auffrischungsimpfungen erinnern bzw. Fragen zu Impfungen klären.
U7
Im Alter von zwei Jahren findet die U7, die so genannte Zweijahres-Untersuchung, statt (idealerweise zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 20. Lebensmonat und spätestens bis zum 27. Lebensmonat). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen – u.a. auch das Sehvermögen – steht jetzt vor allem die Überprüfung der geistigen Entwicklung im Vordergrund. Ist das Kind in der Lage, Zwei-Wort-Sätze zu bilden, bekannte Gegenstände zu benennen und einfache Aufforderungen zu verstehen? Das Kleinkind sollte mindestens 10 Wörter sprechen können. Außerdem kontrolliert der Kinder- und Jugendarzt bei der Zweijahres-Untersuchung die Milchzähne und holt evtl. versäumte Impfungen nach und berät Eltern diesbezüglich.
U7a
Die U7a findet mit drei Jahren statt (idealerweise zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat). Sie soll dazu beitragen, dass u.a. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Auch das dreidimensionale Sehen wird im Rahmen dieser Untersuchung geprüft.Die Untersuchung sollte nicht vor dem 33. Lebensmonat und nicht nach dem 38. Lebensmonat erfolgen. Der Kinder- und Jugendarzt informiert die Eltern über wichtige Impfungen und weist auf zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen hin.
U8
Auch bei dieser Vorsorgeuntersuchung, die in der Regel im Alter von vier Jahren stattfindet (idealerweise ab dem 46. Lebensmonat bis zum 48. Lebensmonat), wird das Kind von Kopf bis Fuß untersucht. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert die Funktionstüchtigkeit der Organe, das Hör- und Sehvermögen, und vor allem die Sprachentwicklung und Körperbeherrschung des Kindes. Der Arzt beurteilt die geistige Reife des Kindes und informiert sich bei den Eltern über sein soziales Verhalten. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klärt der Kinder- und Jugendarzt die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Bei allen Kindern wird der Blutdruck gemessen und ein apparativer Hörtest durchgeführt. Der Kinder- und Jugendarzt weist auf die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen hin und informiert Eltern über wichtige Impfungen. Die Untersuchung sollte nicht vor dem 43. Lebensmonat und nicht nach dem 50. Lebensmonat erfolgen.
U9
Die letzte von insgesamt zehn Vorsorgeuntersuchungen zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat, d.h. mit etwa fünf Jahren, ist auch die umfangsreichste. Neben den allgemeinen Untersuchungen der Organfunktionen werden insbesondere das Sehvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung getestet. Aber auch die Überprüfung der Körperhaltung, Fußstellung sowie die geistige, seelische und soziale Entwicklung stehen bei dieser Vorsorgeuntersuchung im Vordergrund. Der Kinder- und Jugendarzt beurteilt dabei sowohl das Sprachvermögen und Sozialverhalten als auch die Intelligenz des Kindes. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klärt der Kinder- und Jugendarzt die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Er äußert sich außerdem zu der zu erwartenden Schulreife des Kindes und erinnert die Eltern an die Auffrischungsimpfungen vor der Einschulung. Er berät sie bei Fragen zu Impfungen, aber auch zu anderen Themen, wie z.B. gesundes Ernährungsverhalten und Bewegung. Zudem erinnert er an die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen. Die Untersuchung sollte nicht vor dem 58. Lebensmonat und nicht nach dem 66. Lebensmonat erfolgen.
U10
Die U10 ist die erste zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die im Alter von sieben bis acht Jahren stattfinden soll und die die große Lücke zwischen U9 (mit etwa fünf Jahren – vor dem Schuleintritt) und der U11 schließen soll. Schwerpunkte sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.
U11
Die zweite zusätzliche Vorsorgeuntersuchung soll die große Lücke zwischen U10 und J1 schließen. Die U11 soll im Alter von 9 bis 10 Jahren stattfinden. In diesem Alter treten häufig Schulschwierigkeiten auf, deshalb dient diese Vorsorgeuntersuchung u.a. auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt werden und – falls erforderlich – die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden. Diese Untersuchung soll u.a. auch der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen, z.B. mit Hilfe von Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung – je nach Bedarf. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.
J1
Diese vorletzte, sehr wichtige Vorsorgeuntersuchung beim Kinder- und Jugendarzt sollte zwischen 12 und 14 Jahren (vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) stattfinden. Es ist ein Check der körperlichen und seelischen Gesundheit, der komplett von den Krankenkassen übernommen wird. Im Rahmen dieser Vorsorge werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Blut und Harn überprüft. Bei der körperlichen Untersuchung klärt der Arzt die pubertären Entwicklungsstadien sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen ab. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme, und Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen. Der Kinder- und Jugendarzt kennt die Patienten von klein auf – er ist jetzt nicht mehr der Kinderarzt, sondern der Jugendarzt und fungiert als Vertrauensperson. Fragen über Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld können im Rahmen der J1 besprochen und geklärt werden.
J2
Neben U10 und U11 bieten Kinder- und Jugendärzte noch zusätzlich die Vorsorgeuntersuchung J2 für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren. Diese Vorsorgeuntersuchung soll Jugendlichen auch nach der J1 eine Möglichkeit zum Gesundheits-Check-Up bieten. Wenn Erwachsene mindestens alle zwei Jahre ihre Gesundheit kontrollieren sollten, so gilt dies auch für Jugendliche bis zur Volljährigkeit. In dieser Phase werden oft wichtige Entscheidungen getroffen, wie z.B. für die spätere Berufswahl. Dabei kann auch die Gesundheit eine Rolle spielen. So sind für Allergiker einige Berufe nicht geeignet. Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Der Jugendarzt berät den Jugendlichen bei Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, der Familie und der Sexualität sowie der Berufswahl. Der Jugendliche kann im Rahmen der Vorsorge, wenn er will, auch alleine ohne Eltern ein vertrauensvolles Gespräch mit seinem Jugendarzt führen. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.